Betriebliche Altersvorsorge: Mit minimalem Aufwand viel erreichen

- Unter bestimmten Rahmenbedingungen funktioniert in der betrieblichen Altersvorsorge das 3/60/3-Prinzip: Bei entsprechender Ausgestaltung und Nutzung maximaler Förderungen kann ein Arbeitnehmer mit einem Nettoaufwand von etwa 3,30 Euro einen Versorgungsbeitrag von 60 Euro realisieren. Der Arbeitgeber spart dabei auch noch etwa 3,20 Euro. Foto: djd/BVUK
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Welche Vorteile die betriebliche Altersvorsorge bietet.
- Warum Sie auf diese Vorteile auf keinen Fall verzichten sollten.
- Wie auch der Berufsunfähigkeitsschutz in die betriebliche Altersvorsorge integriert werden kann.
Gut jeder dritte Deutsche stuft die betriebliche Altersvorsorge (bAV) als wichtig ein - aber weniger als 50 Prozent aus dieser Gruppe haben auch tatsächlich eine entsprechende Versorgung abgeschlossen. Besonders schwach ausgeprägt ist die bAV bei den Geringverdienern: So entscheiden sich nicht einmal fünf Prozent der Haushalte mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro für diese Art der Altersvorsorge. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF). "Über alle Einkommensgrenzen hinweg sind Arbeitnehmer über die Möglichkeiten und Vorteile einer bAV oft nicht richtig informiert und nutzen sie deshalb viel zu wenig," betont Michael Reizel, Chef der auf Beratung und Kommunikation im Themenumfeld Vergütung und Versorgung spezialisierten BVUK-Gruppe. Die Gruppe entwickelt maßgeschneiderte Systeme vor allem für mittelständische Unternehmen.
Den "Brutto-Netto-Effekt" nutzen
Seit zehn Jahren hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine bAV. "Diese Form des Sparens für den Ruhestand ist deshalb so attraktiv, weil sie den Brutto-Netto-Effekt nutzt", erläutert Reizel. Denn Arbeitnehmer, die sich einen Teil des Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln lassen, sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. "Die Beiträge zur bAV werden nicht vom Netto-, sondern vom Bruttogehalt abgezogen. Da dieser Betrag innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei ist und dann auch keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, kostet er den Arbeitnehmer effektiv nur etwa die Hälfte aus seinem Geldbeutel." Laut Reizel werden diese Zusammenhänge bislang noch zu wenig kommuniziert, fehlende Information könne nur durch individuelle Aufklärung und Beratung ersetzt werden.
Das 3/60/3-Prinzip: Wenig Aufwand für eine attraktive Versorgung
Jeder Euro, der in Form einer Entgeltumwandlung durch die Mitarbeiter in ein Versorgungssystem fließt, ist aber auch eine Ersparnis für den Arbeitgeber, da diese Beträge im Rahmen der Grenzen nicht mit Lohnnebenkosten belastet sind. "Einen Teil dieser Ersparnis geben viele Arbeitgeber an die Mitarbeiter in Form eines Zuschusses zur individuellen Versorgung zurück," erklärt Reizel.
In der betrieblichen Altersvorsorge sind es demzufolge ganz unterschiedliche Elemente und verschiedene Bausteine, die schließlich zum Aufbau einer nennenswerten Versorgung beim Arbeitnehmer beitragen. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, kann die Nettobetrachtung beim Arbeitnehmer im Zusammenspiel mit der Unterstützung durch den Arbeitgeber und unter Einbeziehung bestimmter Elemente wie etwa der vermögenswirksamen Leistungen (vL) dazu führen, dass ein Arbeitnehmer mit einem Nettoaufwand von etwa 3,30 Euro einen Versorgungsbeitrag von 60 Euro realisieren kann. Der Arbeitgeber spart dabei sogar noch etwa 3,20 Euro.
Reizel spricht in diesem Zusammenhang vom 3/60/3-Prinzip - eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. "Die Versorgung kann bei entsprechender Ausgestaltung und Nutzung maximaler Förderungen wirklich günstig sein - so günstig, dass es für jeden Arbeitnehmer, also auch für Beschäftigte aus niedrigen Einkommensstufen, möglich ist."
Per bAV zum Berufsunfähigkeitsschutz
In der bAV gibt es heute die unterschiedlichsten Absicherungsvarianten. "Wichtig ist deshalb die Unabhängigkeit des vom Arbeitgeber ausgewählten Beraters," betont Michael Reizel. Nur er könne in ergebnisoffenen Gesprächen optimale Pakete schnüren. So sei es möglich, einen "Risikobaustein" wie die Berufsunfähigkeitsversicherung in eine bAV zu integrieren. "Für viele Arbeitnehmer ist das die einzige Möglichkeit, sich diesen existenziellen Schutz zu holen." Zudem könne der Arbeitnehmer im Rahmen der bAV durch Entgeltumwandlung sogar ein Wertguthaben aufbauen, das er dann für den Eintritt in den Vorruhestand nutzen könne. "Insofern kann die bAV sogar ein Ansatz für eine Alternativen zur Altersteilzeit oder für Möglichkeiten altersgerecht zu arbeiten sein," sagt Michael Reizel.
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